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Gefährdungsgrade nach IUCN


Den Gefährdungsgraden der Roten Listen des Bundes und der Länder sind die Kriterien der IUCN (1994) gegenübergestellt. Die Roten Listen des Bundes und der Länder sind jedoch nicht an die Kategorien der IUCN angepasst.

IUCN-Gefährdungskategorien

EX (extinct – ausgestorben): Ein Taxon ist ausgestorben, wenn es keinen begründeten Zweifel gibt, dass das letzte Individuum erloschen ist.

Anm.: Es sind dies Taxa, die an ihren natürlichen Wuchsorten, aber auch in Kultur ausgestorben, ausgerottet oder verschollen sind. Es bestehen kaum mehr Chancen, dass noch lebende Vertreter auftreten.

EW (extinct in the wild – in der Natur ausgestorben): Ein Taxon ist in der freien Landschaft ausgestorben, wenn nur noch Vorkommen in Kultur bekannt sind oder wenn außerhalb der ursprünglichen Areals nur noch eingebürgerte Populationen bestehen. Es ist anzunehmen, dass ein Taxon ausgestorben ist, wenn eingehende Untersuchungen in bekannten bzw. potentiellen Habitaten, in geeigneten Zeiträumen im gesamten Bereich des ursprünglichen Areals keine Nachweise mehr erbracht haben. Die Untersuchungen sollten entsprechend der jeweiligen Lebensformen und Lebenszyklen der Arten über geeignete Zeiträume hinweg durchgeführt worden sein.

CR (critically endangered – vom Aussterben bedroht): Ein Taxon ist kritisch gefährdet, d.h. vom Aussterben bedroht, wenn in unmittelbarer Zukunft extrem hohes Risiko des Aussterbens in der freien Landschaft besteht, wobei eines der unten stehenden Kriterien erfüllt sein muss (A-E, Kap. 3.2.2, S.18).

EN (endangered – stark gefährdet): Ein Taxon ist dann stark gefährdet, wenn es nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht ist, aber in naher Zukunft ein sehr hohes Risiko des Aussterbens in der freien Landschaft besteht, wobei eines der unten stehenden Kriterien erfüllt sein muss (A-E, Kap. 3.2.2, S.18).

VU (vulnerable – gefährdet): Eine Art ist gefährdet, wenn sie nicht stark gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht ist, aber ein erhöhtes Aussterberisiko in mittelfristiger Zukunft an den Naturstandorten hat. Dabei muss eines der unten stehenden Kriterien erfüllt sein (A-E, Kap. 3.2.2, S.18).

LR (lower risk – geringeres Gefährdungsrisiko): für eine Art besteht ein geringes Gefährdungsrisiko, wenn die Untersuchungen ergeben haben, dass die oben stehenden Kriterien für EN und VU nicht erfüllt sind (vgl. aber LRcd). Die Arten unter «Geringeres Gefährdungsrisiko » können in vier verschiedene Unterkategorien eingestuft werden:

1. LR(cd) (conservation dependent - von Naturschutzpflegemaßnahmen abhängig): Arten, die durch permanent erfolgende, art- und lebensraumspezifische Pflege- und Schutzmassnahmen erhalten bleiben. Diese Maßnahmen sind spezifisch für diese Arten angepasst oder das Habitat der Arten wird dadurch geschützt und erhalten. Die Aufgabe der Pflege- oder Schutzmassnahmen würde dazu führen, dass die Art innerhalb von fünf Jahren in eine der obenstehende Kategorien umgestuft werden müsste.

2. LR(nt) (near threatened - potentiell gefährdet, zurückgehend, Vorwarnliste): Arten, deren Gefährdung nicht von Pflege- oder Schutzmassnahmen abhängen, die aber sehr nahe an der Kategorie «gefährdet – VU» stehen.

3. LR(lc) (Least Concern – nicht gefährdet): Taxa, die nicht von Schutzmaßnahmen abhängen und nicht potentiell gefährdet sind.

4. LR(su) (susceptible - selten oder extrem selten, potentiell gefährdet): Arten, die im Verbreitungsgebiet selten oder extrem selten, aber zur Zeit nicht gefährdet sind. Es handelt sich um Arten, die an natürlichen, derzeit kaum gefährdeten Standorten vorkommen. Sobald eine Gefährdung erkennbar wird, müssen diese Arten in eine der Kategorien «gefährdet – VU» oder «stark gefährdet – EN» eingestuft werden.

Diese Kategorie fehlt in den IUCN-Kriterien. Eine Einführung sollte nach Käsermann & Moser (1999) diskutiert werden. Zudem wird diese Kategorie in den Roten Listen Deutschlands (Korneck & al., 1996) und Österreichs (Niklfeld & Schratt-Ehrendorfer, 1998) analog verwendet.

DD (data deficient – ungenügende Datengrundlage): Für ein Taxon ist die Datenlage ungenügend, wenn nur unzulängliche Informationen vorliegen, so dass eine direkte oder indirekte Einstufung des Gefährdungsgrades aufgrund von Vorkommen und Populationsgrößen nicht möglich ist. Ein Taxon in dieser Kategorie kann gut untersucht und seine Biologie bekannt sein, aber es fehlen Daten zu Häufigkeit bzw. Verbreitung. Die Kategorie „Ungenügende Datengrundlage“ ist deshalb kein Gefährdungsstatus und auch nicht mit „ungefährdet“ gleichzusetzen. Taxa dieser Kategorie erfordern für eine Einstufung eine bessere Datengrundlage. Es besteht aber die Wahrscheinlichkeit, dass künftige Untersuchungen die Einstufung in eine der Gefährdungskategorien erforderlich machen.

Bei ungenügender Datengrundlage ist es wichtig, alle möglichen Informationsquellen zu nutzen. Die Einstufung in eine der Gefährdungskategorien oder in „DD“ ist sorgfältig zu prüfen. Wenn der Verdacht besteht, dass das Areal eines Taxon abgenommen hat, und seit der letzten Beobachtung eine beträchtliche Zeit vergangen ist, kann eine Einstufung in eine der Gefährdungskategorien vorgenommen werden.

NE (not evaluated – nicht eingestuft): Ein Taxon gilt als nicht eingestuft, wenn es hinsichtlich der Kriterien nicht bewertet ist.


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13.01.2005

© ALW 2004 Angewandte Landschaftsökologie, Dr. Alfred und Ingrid Wagner, Unterammergau